Ver|bin|dungs|leh|rer (Substantiv, der, Lautschrift: [fɛɐ̯ˈbɪndʊŋsleːrɐ])

Vom Schülerrat gewählte Lehrkraft, die die SMV begleitet und unterstützt.

Die Verbindungslehrer:in (landläufig auch Vertrauenslehrer:in) ist die/der Ansprechpartner:in und Mediator:in für Schülerschaft und Kollegium. Ebenso ist die Lehrkraft die/der Begleiter:in der SMV, insbesondere der Schülersprecher:innen.

Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben können Verbindungslehrer:innen auch in Konfliktsituationen geraten. So können sie die besonderen Aufgaben ihres Amtes und die Loyalitätspflicht gegenüber der Schulleitung in einen Zwiespalt bringen. Auch die von verschiedenen Wunschvorstellungen geprägten Sichtweisen von Schüler:innen und Kolleg:innen über die Rolle der Verbindungslehrkraft tragen hierzu bei.

Der Verbindungslehrer ist für die Schüler:innen eine vertrauensvolle Kontaktperson, die bei Schwierigkeiten und Problemen, die in der Schule auftreten, den Schüler:innen zur Seite steht und sie bei der Lösung der Situation unterstützt.

In den Schuljahren 2022-2024 ist Herr Tom Mittelbach vom Schülerrat gewählt worden. Er ist zugleich SMV-Beauftragter des ZSL Regionalstelle Tübingen für das Land Baden-Württemberg. Er ist über den SMO oder per Mail erreichbar ? tom.mittelbach@fus-laupheim.de

Verbindungslehrkräfte….

  • sollen von allen am Schulleben Beteiligten tatkräftig unterstützt werden; insbesondere obliegt diese Aufgabe der Schulleitung und dem gesamten Lehrerkollegium.
  • erhalten in Absprache mit der Schulleitung einen Deputatsnachlass; ihre Tätigkeit ist Dienst.
  • können in Fragen der SMV direkt mit den SMV-Beauftragten des Regierungspräsidiums Kontakt aufnehmen.
  • werden vom Schülerrat gewählt.
  • informieren den Schülerrat über die Wahl (Wahlverfahren) und die Aufgaben des Verbindungslehrkraft.
  • können für ein oder zwei Jahre gewählt werden (an der FUS für zwei Jahre).
  • können in ihr Amt als alleinige Verbindungslehrer:innen oder zusammen mit maximal zwei weiteren Lehrer:innen gewählt werden.
  • beraten die SMV und unterstützen sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
  • wirken bei der Erarbeitung einer SMV-Satzung mit.
  • beraten und informieren die Schüler:innen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in rechtlichen Fragen (z.B. Schulgesetz, SMV-Verordnung, Notenverordnung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen).
  • sollen ihre Beratungskompetenz ständig erweitern und sich in Fragen der SMV weiterbilden.
  • können an allen Veranstaltungen und Sitzungen der SMV teilnehmen.
  • sollten, falls nötig, Schülerratssitzungen vorbereiten helfen und an ihnen beratend teilnehmen.
  • beraten die/den Protokollant:innen bei der Anfertigung der Sitzungsprotokolle.
  • sind bei alle Veranstaltungen der SMV rechtzeitig zu unterrichten.
  • unterstützen die SMV bei der Planung, Genehmigung und Organisation von Veranstaltungen (auch bei versicherungsrechtlichen Fragen, der GEMA, des Jugendschutzes, der Finanzierung und Kassenführung).
  • helfen, die Aufsicht bei SMV-Veranstaltungen zu regeln.
  • können bei der Herstellung und Herausgabe einer Schülerzeitung beraten.
  • pflegen den Kontakt mit anderen Schulen.
  • unterstützen die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen der Klassensprecher:innen und Schülersprecher:innen.
  • bereiten die Schülersprecher:innen, Klassensprecher:innen und den Schülerrat auf seine Aufgaben vor und führen in Absprache mit den Lerncoaches notwendige „Verhaltenstrainings“ durch.
  • fördern den Kontakt zwischen allen am Schulleben Beteiligten.
  • nehmen bei Tagesordnungspunkten zu Themen der SMV beratend an Sitzungen der Schulkonferenz teil.
  • besitzen das Teilnahmerecht bei Lehrer:innenkonferenzen aller Art.
  • beraten auch einzelne Schüler:innen bei persönlichen Problemen im schulischen oder im privaten Bereich, ggf. gemeinsam mit der Beratungslehrerkraft, den Oberstufenberater:innen oder dem Drogenbeauftragten.
  • vermitteln in Konfliktfällen; sie informieren sich gründlich über die Vorgänge bei allen Beteiligten und erläutern ihre Rolle. Sie werben um gegenseitiges Verständnis und sind keine Richter:innen, die versuchen die Schuldfrage zu klären. Sie sind Berater:innen und Vermittler:innen, die versuchen, Möglichkeiten zu schaffen, damit die Beteiligten den Konflikt selber regeln können. Gemeinsam mit Schülerschaft und Kolleg:innen erarbeiten sie Lösungsmöglichkeiten, die auf der Basis partnerschaftlicher Kooperation und Kompromissbereitschaft aufbauen.
  • besitzen keine Weisungsbefugnis. Sie sind nicht Interessenvertreter der SMV, der Lehrerschaft oder der Schulleitung. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag verpflichtet sie ebenso wie die Loyalitätspflicht gegenüber der Schulleitung.

Weitergehende Informationen und Text-Quelle: https://smpfau.de/struktur/verbindungslehrer-in/, 24.07.2023, 19:38 Uhr