Da nun schon einige Fälle von Corona in verschiedenen Schulen der Umgebung aufgetaucht sind (Landkreis Neu-Ulm, Stadtkreis Ulm, Landkreis Biberach…) und dies die Schulschließung bedeuten kann, reagieren wir mit einem eigentlich selbstverständlichen Verfahren und wichtigen Hinweisen. Jeder, der eine Reise unternimmt, muss sich erkundigen, ob er sich in ein Risikogebiet begibt bzw. war und sich bei Rückkehr in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Dies gilt solange, bis eine weitere Verfügung durch die zuständige Behörde erfolgt und dient dem Schutz aller Anwesenden in der Friedrich-Uhlmann-Schule und gilt insbesondere für alle Autoreisende, die ja nicht immer kontrolliert werden!
Insbesondere aber in der Reisezeit (Pfingstferien und Sommerferien). Interessant ist, dass aktuell auch Gebiete durch das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft werden, in die auch Schüler*innen unserer Schule in der Vergangenheit selbstverständlich gereist waren. Unserer Schule ist momentan kein Fall bekannt und wir werden auch alles dafür tun, dass das so bleibt. Uns gelingt das durch unser gut ausgearbeitetes Konzept (nur immer eine Klasse in einem der drei „Schulbereiche“ mit eigenen Toiletten und eigenem Eingang und Ausgang, …), um Ihre Kinder optimal vor Ansteckung zu schützen.
Folgende Gebiete sind für uns besonders hervorzuheben, da wir Schüler*innen aus diesen Ländern in unserer Schule haben, worauf wir als Schule ohne Rassismus sehr stolz sind: Albanien, Bosnien und Herzegovina, Eritrea, Irak, Iran, Kasachstan, Kosovo, Nordmazedonien, Philippinen, Saudi Arabien, Schweden, Serbien, Syrisch Arabische Republik, Türkei, Ukraine, USA, Weißrussland.
Ein wichtiger Appell an die Eltern: Sofern Sie mit Ihren Kindern in den „Heimaturlaub“ oder in den Familenurlaub in eines der genannten Gebiete gehen, sind die 14-tägige Quarantäne unbedingt einzuhalten. Auch im Hinblick auf die Erfüllung der Schulpflicht ist es wichtig für Ihre Planung, damit Ihr Kind keinen Unterricht verpasst, rechtzeitig wieder zurück zu kehren. Die Rückkehr bis 31.08.2020 würde gewährleisten, dass Ihr Kind am ersten Schultag teilnehmen kann!
Wir können uns nur dem Schreiben der Stadt Laupheim anschließen und weisen daraufhin, dass Sie verpflichtet sind genauso, wie im Brief der Stadt Laupheim beschrieben ist, vorzugehen!
Hier ist die aktuell gültige Liste mit Risikogebiten und die Vorgehensweise zum download aufgeführt.
Alle Informationen können auch hier von offizieller Stelle (Robert-Koch-Institut) leicht verständlich nachgelesen werden!
Hier der dazu gehörige Elternbrief, den Sie aber noch vor den Sommerferien ausgeteilt bekommen werden: